KfW Einbruchschutz-Investitionszuschuss: Antragstellung wieder möglichDas Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 1.600 Euro
  • Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
  • Für Eigentümer und Mieter
  • Sie können alternativ einen Kredit beantragen

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
www.kfw.de

Stand: 17.02.2022