Fördermittel zum Einbruchschutz 2020 - Glaserei Schulz KielGlaserei Schulz, Januar 2020. Vereinzelt war in den Schleswig-Holstein-Medien zu lesen, dass es künftig keine Förderung mehr für den Einbruchschutz gibt.
Dies bezog sich jedoch ausschließlich auf das eigene Einbruchschutzförderprogramm des Landes Schleswig-Holstein. Für dieses Programm können derzeit keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits durch die IB.SH erteilte Zusagen sind von einem Antragstopp nicht berührt. Eine Förderung im Jahr 2020 ist laut der IB.SH gegebenfalls möglich, wenn weitere Fördermittel vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
Einen aktuellen Stand der Informationen können Sie auf der Webseite der IB.SH erfahren:
Zur Webseite:
https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz

Weiterhin möglich sind folgende Förderungen:

  • KfW-Förderprogramm für Zuschüsse: KfW 455
  • KfW-Förerung als Kredit KfW 159
  • Steuerliche Förderung: Steuerabzug teils lohnender als Zuschuss

KfW-Förderung für Einbruchschutz

Die KfW-Förderung für Einbruchschutz besteht aus Zuschüssen aus dem Programm 455 sowie einem Kredit aus dem KfW-Programm 159. Sie gelten unter anderem für Privatpersonen als Besitzer von Häusern und Eigentumswohnungen.

Fördermittel zum Einbruchschutz gibt es sowohl für Häuser als auch für Eigentumswohnungen. Dazu gehören der Einbau von:

  • einbruch­hemmenden Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
    einbruch­hemmenden Garagen­toren und -zugängen
  • Nachrüst­systemen für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruch­hemmenden Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Alarm­anlagen mit Infra­schall­detektion (Infraschall­anlagen) sind nicht förder­fähig
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Voraussetzung für die KfW-Förderung Einbruchschutz ist, dass die Summe aller Investitionen bei mindestens 500 Euro liegt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das KfW-Investitionszuschussportal zu stellen. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
https://www.kfw.de

Steuerliche Förderung für Einbruchschutz

Ein Steuerabzug kann laut dem Portal co2online bei Einbruchschutz-Maßnahmen lohnender sein als ein Zuschuss durch KfW oder andere Fördergeber. Wenn Sie weniger als 2.000 Euro (beziehungsweise 500 Euro bei Einzelmaßnahmen) ausgeben, bekommen Sie keinen KfW-Zuschuss. Diese Kosten können Sie dann jedoch in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt auch für Kosten über der maximalen Förderhöhe.

Kosten bis 6.000 Euro können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Wie bei anderen Handwerkerleistungen werden dafür 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten plus die anteilige Umsatzsteuer erstattet, sprich: bis zu 1.200 Euro. Ausgaben für Material zählen nicht dazu.

Abhängig von der persönlichen Situation kann ein Steuerabzug sinnvoller sein als ein Zuschuss. Deshalb lohnt sich eine Hochrechnung vor dem Beantragen. Haben Sie besonders hohe Ausgaben, ist eventuell ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Materialkosten sollten in der Rechnung einzeln aufgeführt werden. Nur dann akzeptiert das Finanzamt die Steuererleichterung. Bezahlen Sie per Überweisung. Dann können Sie die Ausgaben mit einem Kontoauszug nachweisen. Details zur Absetzbarkeit von Einbruchschutz-Maßnahmen erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

Weitere attraktivere Fördersätze und steuerliche Vorteile: Das ändert sich 2020 bei der Energieeffizienzförderung

Neben diesen Fördermöglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) noch einige Initiativen zur Energieeffizienzförderung auf den Weg gebracht. Sollten Sie also ohnehin umfangreiche Maßnahmen an Ihrem Gebäude planen, so kann es sich lohnen, sich umfassend zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutschland-machts-effizient.de

Quellen: co2online, deutschland-machts-effizent.de und eigene Recherchen

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