Höhere Förderung für Energieberatung für Wohngebäude

Sie planen Maßnahmen zur Energieeinsparung für Ihr Gebäude? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, denn ab dem 01. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Ein Energieberater erstellt eine unpassende Bestandsaufnahme des Gebäudes und gibt Ihnen Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Alle Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag.
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Denn nicht für Jedermann kommt gleich eine komplette energetische Sanierung in Frage, auch wenn dies auf lange Sicht der beste Weg wäre. Oft können wir schon mit relativ einfachen Maßnahmen Ihren Energieverbrauch und den Wohlfühlfaktor in Ihren eigenen vier Wänden verbessern.
Sprechen Sie uns also gerne an, unabhängig von der Energieberatung sind wir gerne für Sie da.

Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht.

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.

Konkret wird die Förderung von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.

Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel.

Die Energieberatungsberichte werden von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verfügbar. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de